Die Obliegenheiten sind die Spielregeln der Wohlverhaltensperiode. Wer sie kennt und erfüllt, kommt durch. Wer sie verletzt, riskiert die Restschuldbefreiung – und damit alles. Die fünf Kernpflichten: Arbeit suchen und ausüben, Erbschaft zur Hälfte abführen, Umzug melden, neuen Job melden, keine Direktzahlungen an Gläubiger. Klingt einfach. Ist es meistens auch. Aber gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt – wer einem Gläubiger heimlich etwas zahlt, gefährdet das gesamte Verfahren. Rechtsgrundlage: § 295 InsO.
Archive
Der Nullplan ist der Plan, der scheitern soll – und das in drei Varianten. Klassisch: 0 Euro angeboten. Flexibel: pfändbarer Einkommensanteil abgetreten, was bei niedrigem Einkommen ebenfalls 0 ergibt. Kombiniert: 0 jetzt, mit einer künftigen Zahlung in Aussicht gestellt. Alle drei Varianten: Gläubiger lehnen ab. Das Scheitern ist der Nachweis, den man braucht. Kein Scheitern, kein Insolvenzantrag. Also: nicht ärgern, sondern nutzen.
Der Nullplan ist der Plan, der scheitern soll. Wer nichts anzubieten hat, legt einen Nullplan vor. Die Gläubiger lehnen ab – fast immer. Und genau das braucht man: den Nachweis des gescheiterten Einigungsversuchs als Eintrittskarte zum Insolvenzverfahren. Der Nullplan ist kein Versagen – er ist Teil des Plans.
Was du während des Verfahrens verdienst oder erbst, gehört zur Masse. Gleichzeitig: Wer neue Schulden macht, schafft Neugläubiger – die kaum eine Chance haben, ihr Geld zu sehen. Fazit: Im laufenden Verfahren keine neuen Verbindlichkeiten eingehen. Rechtsgrundlage: § 35 InsO.
Natürliche Person – das bist du. Und das macht einen entscheidenden Unterschied: Nur natürliche Personen können Restschuldbefreiung bekommen. GmbHs werden aufgelöst und verschwinden. Du nicht. Du hast eine zweite Chance. Das ist das Herzstück des modernen Insolvenzrechts.
Nachtschicht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge: vollständig unpfändbar nach § 850a Nr. 3 ZPO, ohne Höchstgrenze. Kein Abführen, kein Treuhänder. Das ist einer der wenigen echten Vorteile für Schichtarbeiter in der Insolvenz – und wird oft nicht kommuniziert. Einzige Grenze: echte Zuschläge für echte Zeiten. Wer Grundgehalt als Zuschlag deklariert, riskiert Anfechtung. Rechtsgrundlage: § 850a Nr. 3 ZPO.
Mitwirkungspflicht bedeutet: vollständige Offenlegung, keine Ausnahmen. Alle Unterlagen, alle Auskünfte, alle Informationen über Vermögen und Verbindlichkeiten. Der Verwalter hat das Recht auf Einsicht – und der Schuldner die Pflicht zur Lieferung. Wer sich querstellt: Beugehaft. Wer lügt: Strafbarkeit nach § 156 StGB. Und das Wichtigste für Geschäftsführer: § 101 InsO macht die Mitwirkungspflicht zur persönlichen Pflicht des Organs – nicht nur der Gesellschaft. Das wird oft unterschätzt. Rechtsgrundlagen: §§ 97, 98, 101 InsO.
Kündigungssperre nach § 112 InsO: Vermieter darf wegen Altmietschulden nicht kündigen – ab Antragstellung. Altschulden werden Insolvenzforderung, nach RSB gelöscht. Laufende Miete: Masseverbindlichkeit, muss gezahlt werden. Wer laufende Miete nicht zahlt, verliert den Schutz. Priorität klar: laufende Miete first. Rechtsgrundlagen: §§ 38, 53, 112 InsO.
Massegläubiger sind die VIPs der Gläubigerstruktur – sie kommen zuerst. Verfahrenskosten, Verwaltervergütung, laufende Verpflichtungen: Das alles geht raus, bevor normale Gläubiger irgendetwas sehen. Wenn die Masse dafür nicht reicht, spricht man von Masseunzulänglichkeit. Rechtsgrundlage: §§ 53 ff. InsO.
Mahnbescheid: gelber Brief vom Gericht, zwei Wochen Widerspruchsfrist. Kein Widerspruch: Vollstreckungsbescheid. Vollstreckungsbescheid: Titel, Vollstreckung möglich. In der Insolvenz: Vollstreckungsbescheide nach Antragstellung nicht vollstreckbar (§ 89 InsO). Titulierten Forderungen gehören in den Prüfungstermin wie alle anderen. Für Schuldner: Mahnbescheid ignorieren ist die schlechteste Option. Rechtsgrundlagen: §§ 688 ff., 694, 699, 700 ZPO.
News nach Themen
MH Anwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
mh anwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine mittelstandsberatende Kanzlei in Frankfurt am Main.
Kontaktdaten
mh anwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwanthalerstraße 59 A
60596 Frankfurt am Main+49 (0) 69 530875-0
info@mhanwaelte.de
www.mhanwaelte.de
Öffnungszeiten
Sie erreichen unser Büro ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung.
Rufen Sie uns gerne an: +49 (0) 69530875-0
Aktuelle Veröffentlichungen
- Vertragsänderung: Änderungsvertrag oder Änderungskündigung? 12. September 2026
- Versetzung durch den Arbeitgeber: Was das Weisungsrecht erlaubt 12. September 2026
- Teilzeit: Wann Sie einen Anspruch haben – und wann nicht 12. September 2026
- Kündigung in der Probezeit: Weniger Schutz – aber nicht schutzlos 25. Juni 2026
- Elternzeit und Kündigungsschutz: Was der Gesetzgeber wirklich schützt 19. Mai 2026
