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Der Nullplan ist der Plan, der scheitern soll. Wer nichts anzubieten hat, legt einen Nullplan vor. Die Gläubiger lehnen ab – fast immer. Und genau das braucht man: den Nachweis des gescheiterten Einigungsversuchs als Eintrittskarte zum Insolvenzverfahren. Der Nullplan ist kein Versagen – er ist Teil des Plans.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.