Ein Ansprechpartner für die komplette rechtliche Abwicklung

Arbeitsrecht, Forderungseinzug, Gesellschafteransprüche, Geschäftsführerhaftung, Anfechtung — aus einer Hand, im selben Haus.

Als Insolvenzverwalter tragen Sie das ganze Verfahren — und jede Frist, die darin steckt. Die rechtliche Abwicklung im insolventen Unternehmen ist dabei selten ein einzelnes Thema. Es sind Kündigungen und Sozialpläne, offene Außenstände, Ansprüche gegen Gesellschafter, die Haftung des Geschäftsführers und die Anfechtung — in der Regel alles gleichzeitig und alles unter Zeitdruck.

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab. Vollständig, mit einem festen Ansprechpartner, der die Akte kennt — statt eines halben Dutzends Spezialisten, die Sie selbst koordinieren müssen.

Wir kosten die Masse nicht. Wir füllen sie.

Die meisten rechtlichen Themen in der Abwicklung sind keine Pflichtübung, sondern ein Hebel. Eingezogene Forderungen, durchgesetzte Gesellschafteransprüche, geltend gemachte Geschäftsführerhaftung und erfolgreiche Anfechtungen bringen Geld in die Masse, das sonst dort nicht ankommt.

Wir denken jeden dieser Punkte vom Ergebnis her: Was ist realistisch durchsetzbar, was kostet nur Zeit, und wo lohnt der Streit. Sie bekommen keine Vollständigkeitsprüfung um ihrer selbst willen, sondern eine Einschätzung, die zur Quote etwas beiträgt.

Unsere Kompetenzen – Ihre Entlastung!

Übertragende Sanierung und Distressed M&A. Strukturierung und Durchführung des Asset Deals, vom der Investoren- bzw. Erwerberansprache bis zum Vertrag — mit dem Tempo, das ein Verkauf aus der Krise verlangt. Dual Track? Klar, wir sind geländegängig.

StaRUG. Prüfung und Bewertung, ob der Restrukturierungsrahmen im konkreten Fall trägt und welche Option für die Beteiligten die bessere ist.

Insolvenzpläne. Gestaltung und Prüfung — vom belastbaren Konzept bis zur Plausibilität der Annahmen, auf die es bei Gericht und Gläubigern ankommt.

Special Situations. Wo es im Konzernverbund nötig wird, übernehmen wir auch Organmandate — als Geschäftsführer oder Liquidator in Tochtergesellschaften.

Arbeitsrecht. Kündigungen unter den verkürzten Fristen des § 113 InsO, Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungsverfahren, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Insolvenzgeld-Themen. Der personalrechtliche Teil eines Verfahrens ist fehleranfällig und teuer, wenn er schiefläuft — wir unterstützen Sie kompetent.

Ansprüche gegen Gesellschafter. Ausstehende Einlagen, Rückgewähr verbotener Auszahlungen nach §§ 30, 31 GmbHG, Rückforderung getilgter Gesellschafterdarlehen über § 135 InsO. Hier liegt häufig mehr Substanz, als auf den ersten Blick sichtbar ist.

Geschäftsführerhaftung. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), allgemeine Organhaftung. Wir prüfen, wo der Anspruch trägt — und wo nicht.

Insolvenzanfechtung. Die §§ 129 ff. InsO in der ganzen Breite, von der Deckungs- bis zur Vorsatzanfechtung. Wir treiben sie konsequent durch, ohne aussichtslose Konstellationen unnötig in die Länge zu ziehen.

Offene Forderungen, Inkasso. Realisierung der Außenstände des Schuldnerunternehmens, vom Mahnverfahren bis zur Klage — pragmatisch priorisiert nach Werthaltigkeit, nicht nach Aktenlage.

Wir steigen früh und vor Ort ein

Wir warten nicht auf die Verfahrenseröffnung. Wo es sinnvoll ist, steigen wir bereits in der vorläufigen Verwaltung ein — gern vor Ort im schuldnerischen Unternehmen. Wir sichten und sichern die Unterlagen, solange die Lage noch beweglich ist, sprechen mit den Mitarbeitern, die das Geschäft kennen, und stimmen uns mit dem Interimsmanagement und den übrigen Beteiligten ab.

Das verschafft Ihnen früh ein belastbares Bild davon, wo etwas zu holen ist und wo nicht. Wer erst nach Eröffnung anfängt zu sichten, hat oft schon Spuren verloren, die in der vorläufigen Phase noch sichtbar waren.

Zusammenarbeit

Kurze Wege, klare Zuständigkeit. Sie sprechen mit einem Ansprechpartner, nicht mit einer Schnittstelle. Wir arbeiten papierlos und sind kurzfristig handlungsfähig — auch dann, wenn ein Verfahren schnell Tempo braucht. Abrechnung transparent und so, wie es zum Verfahren passt.

Wie eng oder lose wir uns abstimmen, entscheiden Sie. Wir vereinbaren zu Beginn einen Weg und handeln dann danach — von der laufend abgestimmten Bearbeitung bis hin zu Mandaten, die Sie aus der Hand geben und die wir eigenständig zu Ende führen. Fire and Forget ist für uns kein Risiko, sondern Routine: keine endlosen Rückfragen, sondern klare Strukturen, definierte Abläufe und Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können.

Auf Wunsch erstellen wir in jeder Angelegenheit eine prüfungsfeste Abschlusszusammenstellung — sauber dokumentiert und so aufbereitet, dass sie der Schlussrechnungsprüfung und dem Blick von Gericht und Gläubigerausschuss standhält. Sie haben damit für die Akte alles in der Hand, ohne selbst nacharbeiten zu müssen.

Die Konfliktfrage

Wir beraten an anderer Stelle auch Geschäftsführer und Gesellschafter in der Krise — also jene Seite, gegen die wir hier für die Masse vorgehen. Genau deshalb prüfen wir vor jedem Mandat sorgfältig auf Interessenkollisionen und treten ein Mandat dort nicht an, wo ein Konflikt besteht.

Eine Frage, die erfahrene Verwalter zu Recht stellen

Der doppelte Blick ist im Übrigen kein Nachteil, sondern Ihr Vorteil: Wer Geschäftsführer gegen Haftungsansprüche verteidigt, weiß sehr genau, wo ein solcher Anspruch trägt und wo er bricht. Diese Erfahrung setzen wir ein, wenn wir für die Masse durchsetzen.

KONTAKT

Sprechen wir über Ihr Verfahren.

Michael Hemmerich (LL.M.)  +491712259579

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierter Sanierungsberater (BRSI)

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