Der juristische Partner an Ihrer Seite — wenn es bei Ihrem Mandanten eng wird
Wir übernehmen nur den rechtlichen Teil. Den Mandanten lassen wir in Ihren bewährten Händen.
Wir übernehmen nur den rechtlichen Teil. Den Mandanten lassen wir in Ihren bewährten Händen.
Sie sehen die Zahlen zuerst. Wenn sich bei einem Mandanten eine Krise abzeichnet — sinkende Liquidität, drohende Überschuldung, eine Haftungsfrage des Geschäftsführers —, dann fällt das in der Regel zuerst auf Ihrem Schreibtisch auf. Was dann gebraucht wird, ist rechtliche Schlagkraft, die Sie als Steuerberater weder leisten müssen noch leisten dürfen.
Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir übernehmen den insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Teil — schnell, abgestimmt und ohne dass Sie Ihren Mandanten dafür aus der Hand geben.
Seit der Verschärfung durch das StaRUG trifft Sie als Steuerberater eine eigene Hinweispflicht, wenn Anhaltspunkte für eine drohende Insolvenz erkennbar sind. Wer hier schweigt, riskiert eine eigene Haftung. Hinzu kommt die Linie des BGH zum Jahresabschluss: Wer trotz erkennbarer Insolvenzreife unkommentiert zu Fortführungswerten bilanziert, gerät schnell selbst in die Haftung. Das Thema ist heikler geworden, nicht harmloser.
Je früher wir ins Bild kommen, desto mehr Optionen bleiben offen — für Ihren Mandanten und für Sie.
Mit uns an der Seite erfüllen Sie diese Pflichten souverän: Sie weisen den Mandanten auf die rechtliche Dimension hin und übergeben an einen Partner, der die Krise einordnen und Wege aufzeigen kann — von der außergerichtlichen Sanierung über StaRUG bis zur Eigenverwaltung. Damit schützen Sie nicht nur Ihren Mandanten, sondern auch sich selbst.
Das ist keine Floskel, sondern die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit uns. Wir übernehmen die rechtliche Aufgabe, für die Sie uns hinzuziehen — und nicht mehr. Das steuerliche Dauermandat ist und bleibt Ihres. Wir akquirieren Ihre Mandanten nicht ab, weder während des Verfahrens noch danach.
Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant.
Wenn die rechtliche Lage geklärt ist, geht der Mandant zu Ihnen zurück — dorthin, wo die laufende Betreuung hingehört. Wer mit uns arbeitet, riskiert sein Mandat nicht. Im Gegenteil: Sie zeigen Ihrem Mandanten in der schwierigsten Phase, dass Sie ihm den richtigen Partner an die Seite stellen.
Im eröffneten Verfahren wendet sich das Blatt schnell gegen Geschäftsführer und Gesellschafter. Der Insolvenzverwalter prüft Anfechtungen, nimmt die Geschäftsführerhaftung ins Visier und fordert von Gesellschaftern, was er für die Masse holen kann. Hier braucht Ihr Mandant jemanden, der das Verfahren von innen kennt und konsequent dagegenhält.
Wenn das Verfahren läuft, stehen wir auf der Seite Ihres Mandanten
Wir wehren ab: unberechtigte Anfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff. InsO, überzogene Haftungsforderungen gegen den Geschäftsführer (§ 15b, § 15a InsO), die Inanspruchnahme von Gesellschaftern. Wir wissen, wo ein Anspruch des Verwalters trägt — und wo er nur Druck aufbauen soll. Diese Erfahrung macht den Unterschied zwischen einem teuren Vergleich und einer sauberen Verteidigung.
Ein Punkt der Sie direkt betrifft: Auch Ihr eigenes Honorar kann Ziel einer Anfechtung werden. Wir haben das im Blick.
Manche Situationen erkennt man erst, wenn es spät ist. Diese hier sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten lassen — und sind der richtige Moment, uns kurz anzurufen. Kurzer Dienstweg, unverbindlich. Einfach nur um Feedback zu erhalten.
Sprechen wir einfach mal drüber. Michael Hemmerich (LL.M.) +491712259579
Die Liquidität kippt. Die 13-Wochen-Vorschau wird eng, Zahlungsziele werden gestreckt, erste Mahnbescheide kommen herein. Jetzt geht es um die Frage drohende vs. eingetretene Zahlungsunfähigkeit — und die hat harte Fristen.
Die Bilanz zeigt Überschuldung. Sobald sich rechnerische Überschuldung abzeichnet, steht die Fortführungsprognose im Raum. Ob ein Rangrücktritt beim Gesellschafterdarlehen, eine Patronatserklärung oder ein anderer Weg trägt, ist eine juristische Frage mit erheblichen Folgen.
Der Geschäftsführer wird nervös. Sobald Ihr Mandant fragt, ob er „noch zahlen darf“, ist das Thema § 15b InsO auf dem Tisch — und damit seine persönliche Haftung.
Ein Gesellschafter will raus, oder es kriselt im Gesellschafterkreis. In der Schieflage werden aus Strukturfragen Haftungsfragen.
Ein Käufer klopft an. Wenn die Rettung über einen Verkauf laufen könnte, zählt jede Woche — und die Struktur entscheidet über Erfolg oder Scheitern.
Im Zweifel gilt: lieber einmal zu früh anrufen als einmal zu spät. Das erste Gespräch kostet Sie nichts außer zehn Minuten.
Insolvenz- und Sanierungsrecht. Beratung in der Krise, Eigenverwaltung und Schutzschirm, StaRUG, außergerichtliche Sanierung.
Abwehr im Verfahren. Anfechtungsabwehr, Verteidigung gegen Geschäftsführerhaftung, Schutz der Gesellschafter.
Gesellschaftsrecht. Haftungsfragen, Gesellschafterthemen, Restrukturierung der Struktur, wenn die Krise sie nötig macht.
Übertragende Sanierung und Distressed M&A.Wenn die Rettung über eine Transaktion läuft — strukturiert und mit dem nötigen Tempo.
Die Krise endet nicht an der Grenze zwischen Steuer- und Rechtsberatung — sie läuft mitten hindurch. Genau auf dieser Linie arbeiten wir mit Ihnen zusammen, ohne in Ihr Feld zu greifen.
Sie bleiben für die steuerliche Seite verantwortlich, wir liefern die rechtliche Bewertung, und an den Berührungspunkten stimmen wir uns ab.
Das betrifft die Punkte, an denen Steuerrecht und Insolvenzrecht aufeinandertreffen — die steuerliche Behandlung von Sanierungserträgen und Forderungsverzichten, die Umsatzsteuer im eröffneten Verfahren, die Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers oder die steuerlichen Folgen eines Insolvenzplans. Hier ist es bares Geld wert, wenn Anwalt und Steuerberater dieselbe Sprache sprechen, statt aneinander vorbeizuarbeiten.
Kurze Wege, klare Zuständigkeit. Sie haben einen festen Ansprechpartner, mit dem Sie sich so eng oder so lose abstimmen, wie Sie es wollen. Wir arbeiten papierlos und sind kurzfristig handlungsfähig — gerade dann, wenn eine Krise schnell Tempo verlangt.
Wir vereinbaren zu Beginn einen Weg und handeln dann danach. Keine endlosen Rückfragen, sondern klare Strukturen, definierte Abläufe und Ergebnisse, die Sie Ihrem Mandanten gegenüber vertreten können. Und am Ende ist der Mandant zurück bei Ihnen.
Sprechen wir über Ihr Verfahren.
Michael Hemmerich (LL.M.) +491712259579
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierter Sanierungsberater (BRSI)
Telefon +49 (0) 69 5308 75-0 · info@mhanwaelte.de