News

← Alle Begriffe

Was du während des Verfahrens verdienst oder erbst, gehört zur Masse. Gleichzeitig: Wer neue Schulden macht, schafft Neugläubiger – die kaum eine Chance haben, ihr Geld zu sehen. Fazit: Im laufenden Verfahren keine neuen Verbindlichkeiten eingehen. Rechtsgrundlage: § 35 InsO.

author avatar
Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.