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Kündigungssperre nach § 112 InsO: Vermieter darf wegen Altmietschulden nicht kündigen – ab Antragstellung. Altschulden werden Insolvenzforderung, nach RSB gelöscht. Laufende Miete: Masseverbindlichkeit, muss gezahlt werden. Wer laufende Miete nicht zahlt, verliert den Schutz. Priorität klar: laufende Miete first. Rechtsgrundlagen: §§ 38, 53, 112 InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.