Obliegenheiten (Insolvenzrecht)
Die Obliegenheiten sind die Spielregeln der Wohlverhaltensperiode. Wer sie kennt und erfüllt, kommt durch. Wer sie verletzt, riskiert die Restschuldbefreiung – und damit alles. Die fünf Kernpflichten: Arbeit suchen und ausüben, Erbschaft zur Hälfte abführen, Umzug melden, neuen Job melden, keine Direktzahlungen an Gläubiger. Klingt einfach. Ist es meistens auch. Aber gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt – wer einem Gläubiger heimlich etwas zahlt, gefährdet das gesamte Verfahren. Rechtsgrundlage: § 295 InsO.
