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Der Nullplan ist der Plan, der scheitern soll – und das in drei Varianten. Klassisch: 0 Euro angeboten. Flexibel: pfändbarer Einkommensanteil abgetreten, was bei niedrigem Einkommen ebenfalls 0 ergibt. Kombiniert: 0 jetzt, mit einer künftigen Zahlung in Aussicht gestellt. Alle drei Varianten: Gläubiger lehnen ab. Das Scheitern ist der Nachweis, den man braucht. Kein Scheitern, kein Insolvenzantrag. Also: nicht ärgern, sondern nutzen.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.