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Eigenverwaltung & Sanierung

Eigenverwaltung: Das unterschätzte Instrument der Unternehmensinsolvenz

Bei Unternehmensinsolvenz denken die meisten: Insolvenzverwalter übernimmt, Management raus, Unternehmen wird zerschlagen. Das ist das Bild, das in den Köpfen sitzt. Und es ist falsch – zumindest dann, wenn man früh genug handelt und das richtige Instrument wählt.

Was ist Eigenverwaltung und was will sie erreichen?

Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO verfolgt ein klares Ziel: das Unternehmen erhalten, nicht abwickeln. Der Schuldner leitet das Insolvenzverfahren selbst weiter – das Management bleibt im Amt, trifft weiterhin operative Entscheidungen und verhandelt mit Gläubigern. Was sich ändert: Ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht das Verfahren und prüft, ob die Geschäftsführung ordnungsgemäß handelt und Gläubigerinteressen nicht verletzt werden. Das ist kein kleines Detail – das ist der Unterschied zwischen Sanierung und Liquidation.

Wer nutzt Eigenverwaltung?

Airline, Kaufhauskette, mittelständisches Produktionsunternehmen – Eigenverwaltung ist kein Instrument nur für Großkonzerne, auch wenn prominente Fälle diesen Eindruck erwecken. Es funktioniert immer dann gut, wenn das Management handlungsfähig ist, keine gravierenden Interessenkonflikte bestehen und das Verfahren gut vorbereitet wurde. Seit der Reform durch das SanInsFoG 2021 sind die formalen Anforderungen gestiegen: Ein detaillierter Eigenverwaltungsplan mit Finanzplanung für mindestens sechs Monate und einem Sanierungskonzept ist Pflicht. Wer gut vorbereitet ist, erfüllt das – wer unvorbereitet rein geht, scheitert daran.

Der Sachwalter: Kontrolle, kein Gegner

Ein Missverständnis begegnet uns regelmäßig: Der Sachwalter wird als Feind betrachtet. Das ist falsch. Er ist Kontrollinstanz, kein Entscheider. Die Geschäftsführung behält die Verfügungsbefugnis – der Sachwalter prüft, ob dabei die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Wer ihn frühzeitig einbindet, transparent kommuniziert und einen realistischen Plan vorlegt, erlebt den Sachwalter als Partner. Wer versucht, ihn zu umgehen, schafft sich ein Problem, das das Verfahren schnell zum Kippen bringen kann.

Warum es unterschätzt wird

Viele Geschäftsführer verbinden Insolvenz mit Kontrollverlust – und dieser Reflex hält sie davon ab, rechtzeitig zu handeln. Dabei ist die Eigenverwaltung genau das Gegenteil: Kontrolle behalten, aber unter Aufsicht, mit klarem Rahmen und einem echten Sanierungsziel. Wer früh genug kommt, hat die Wahl. Wer wartet, bis der Gläubigerdruck unerträglich wird, hat sie nicht mehr.

Rechtsgrundlage: §§ 270 ff., 270a InsO.

16. Januar 2023/0 Kommentare/von mh@mhanwaelte.de
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