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Gesellschafterstreit & Konflikt Gesellschaftsrecht

Deadlock-Klausel

Ein Deadlock liegt vor, wenn die Gesellschafter sich nicht einigen können und die GmbH handlungsunfähig ist. Klassisch: zwei Gesellschafter, je 50%, zerstritten. Kein Beschluss möglich. Die Gesellschaft steht still.

Deadlock-Klauseln lösen dieses Problem vertraglich – bevor es entsteht.

Mögliche Mechanismen: Stichentscheid – ein neutraler Dritter oder ein festgelegter Gesellschafter hat das letzte Wort. Russian Roulette – ein Gesellschafter bietet an, die Anteile des anderen zu einem bestimmten Preis zu kaufen; der andere kann annehmen oder zu demselben Preis kaufen. Texas Shoot-out – beide Gesellschafter geben ein verdecktes Gebot ab; wer höher bietet, kauft. Mediation – obligatorisches Mediationsverfahren vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Praxis zeigt: Ohne Deadlock-Klausel führt ein 50/50-Gesellschafterstreit entweder zur Auflösungsklage – oder zu einem jahrelangen, zerstörerischen Streit. Beides kostet mehr als eine gute Satzung.

Rechtsgrundlage: Vertraglich; in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag.

30. Mai 2026/von
https://mhanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/mh-dreizeiler-frei-1-300x160.png 0 0 https://mhanwaelte.de/wp-content/uploads/2026/05/mh-dreizeiler-frei-1-300x160.png 2026-05-30 02:31:152026-07-27 18:50:43Deadlock-Klausel
Distressed M&A

Das fallende Messer

„Greife nie in ein fallendes Messer“ – dieser Satz kommt aus dem Aktienhandel und beschreibt die Gefahr, in einen anhaltenden Wertverfall einzusteigen, bevor der Boden erreicht ist.

In der Distressed M&A: Dasselbe Prinzip. Ein Unternehmen in der Krise verliert täglich an Wert – Kunden wandern ab, Mitarbeiter kündigen, Lieferanten stellen auf Vorkasse um. Wer zu früh kauft – also bevor der Boden erreicht ist – kauft ein Objekt, das beim Closing weniger wert ist als beim Signing.

Das Dilemma: Warten birgt das Risiko, dass der beste Zeitpunkt versäumt wird. Früh einsteigen birgt das Risiko, das Messer zu fassen. Der optimale Eintrittszeitpunkt ist fast nie ex ante klar.

Lösungsansätze: MAC-Klauseln (Material Adverse Change) im Kaufvertrag – der Käufer kann zurücktreten, wenn sich die Lage wesentlich verschlechtert. Kurze Zeitspanne zwischen Signing und Closing. Intensive operative Begleitung des Zielunternehmens bis zum Closing.

Rechtsgrundlage: Vertraglich; §§ 313, 275 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).

30. Mai 2026/von
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Geschäftsführung & Aufsichtsrat & Organhaftung & Corparate Gouvernan Gesellschaftsrecht

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung – Directors & Officers – ist die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Vorstände. Sie zahlt, wenn das Management wegen Pflichtverletzungen in Anspruch genommen wird.

Was sie deckt: Vermögensschäden durch fehlerhafte Entscheidungen, Unterlassungen, Pflichtverletzungen. Die Versicherung verteidigt und zahlt – bis zur Deckungssumme.

Was sie nicht deckt: Vorsätzliche Schädigungen, Straftaten, Ansprüche aus der Insolvenzverschleppung unter bestimmten Bedingungen, Eigenschaden. Und: Der Selbstbehalt. Seit 2009 ist für Vorstands-D&Os bei AGs ein Selbstbehalt von 10% des Schadens (maximal 1,5 Jahresgehälter) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der GmbH ist er freiwillig – aber üblich.

Wer zahlt die Prämie: Meist die Gesellschaft – das ist zulässig und steuerlich absetzbar. Aber: Wessen Interesse versichert ist, bestimmt wer im Schadensfall das Sagen hat.

Praxishinweis: Eine D&O-Police ist kein Freifahrtschein. Wer die Bedingungen nicht kennt, merkt im Schadensfall was sie wert ist – oder nicht wert ist.

Rechtsgrundlage: §§ 93 AktG, 43 GmbHG; VVG.

30. Mai 2026/von
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Gesellschafter & Beteiligung Gesellschaftsrecht

Corporate Housekeeping

Corporate Housekeeping ist die laufende gesellschaftsrechtliche Pflege einer GmbH. Es klingt nach Verwaltung. Es ist Risikoprävention.

Was dazu gehört: Gesellschafterliste aktuell halten und zum Handelsregister einreichen. Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und archivieren. Geschäftsführeranstellungsverträge aktualisieren. Jahresabschluss fristgerecht offenlegen. Transparenzregisterpflichten erfüllen. Veränderungen im Handelsregister anmelden.

Warum es wichtig ist: Wer seine Gesellschafterliste nicht aktuell hält, riskiert, dass Dritte gutgläubig Anteile von einem falschen Verkäufer erwerben. Wer Beschlüsse nicht dokumentiert, hat im Streit nichts in der Hand. Wer den Jahresabschluss nicht offenlegt, riskiert Ordnungsgeld.

Und bei Due Diligence oder M&A: Fehlende Protokolle, überaltete Gesellschafterlisten, nicht erfasste Veränderungen – all das führt zu Kaufpreisabzügen, Haftungsfragen und Verzögerungen. Wer rechtzeitig aufräumt, verhandelt besser.

Housekeeping-Audit: Vor jedem M&A-Prozess und bei jeder Restrukturierung empfiehlt sich ein systematischer Check des gesellschaftsrechtlichen Zustands der Gesellschaft.

Rechtsgrundlage: GmbHG, HGB, GwG (Transparenzregister).

30. Mai 2026/von
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M&A & Transaktionen & Nachfolge Gesellschaftsrecht

Change of Control

Change of Control – kurz CoC – bezeichnet den Wechsel der Kontrolle über eine Gesellschaft. Das klingt neutral. Es ist es nicht: CoC-Klauseln in Verträgen können eine Transaktion zum Stolperstein machen.

Was CoC-Klauseln bewirken: Sie geben der Gegenpartei – einem Kunden, Lieferanten, Kreditgeber – ein Kündigungs- oder Anpassungsrecht, wenn die Kontrolle über eine Gesellschaft wechselt. Wer ein Unternehmen kauft und dann feststellt, dass sämtliche Schlußsselverträge kündbar sind, hat ein Problem.

Typische Fundorte: Lizenzverträge, Mietverträge, Kreditverträge, Lieferverträge, Kooperationsvereinbarungen, Geschäftsführerverträge.

Prüfpflicht: In der Due Diligence müssen alle wesentlichen Verträge auf CoC-Klauseln geprüft werden. Was gefunden wird, muss in der Transaktion adressiert werden – durch Zustimmung der Vertragspartner, durch Kaufpreisanpassung, durch Freistellungen.

Beim Share Deal: CoC-Klauseln können beim Share Deal ausgelöst werden. Beim Asset Deal nicht – weil die Gesellschaft als Vertragspartner erhalten bleibt. Das ist einer der Gründe, warum die Transaktionsstruktur frühzeitig festgelegt werden muss.

Rechtsgrundlage: Vertraglich; § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund).

30. Mai 2026/von
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M&A & Transaktionen & Nachfolge Gesellschaftsrecht

Bundesamt für Justiz (BfJ)

Das Bundesamt für Justiz ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums. Es ist zuständig für die Überwachung der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften – und für die Verhängung von Ordnungsgeldern bei Säumigen.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens: Das BfJ prüft automatisch ob Jahresabschlüsse fristgerecht eingereicht wurden. Wer nicht offengelegt hat, erhält eine Androhung des Ordnungsgeldes mit einer Nachfrist von sechs Wochen. Wer auch dann nicht offenlegt, erhält das Ordnungsgeld – in der Regel 2.500 Euro für die erste Säumnis. Danach steigt es.

Besonderheit: Das Verfahren läuft gegen die Gesellschaft – nicht den Geschäftsführer persönlich. Aber: Der GF ist für die rechtzeitige Offenlegung verantwortlich und kann im Innenverhältnis haftbar gemacht werden.

Auch zuständig für: Schuldnerverzeichnis, Zentrales Vollstreckungsgericht, Insolvenzbekanntmachungen, Gewährung internationaler Rechtshilfe.

Rechtsgrundlage: § 335 HGB; BfJ-Gesetz.

30. Mai 2026/von
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Gründung & Gesellschaftsformen Gesellschaftsrecht

Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung ist ein häufig genutztes Gestaltungsmodell – und ein regelmäßiger Streitpunkt mit dem Finanzamt.

Struktur: Eine Besitzgesellschaft (oft eine Personengesellschaft oder Einzelperson) hält die wesentlichen Betriebsgründlagen – Grundstücke, Maschinen, Betriebsgebäude. Eine Betriebsgesellschaft (häufig GmbH) führt das operative Geschäft und mietet die Betriebsgründlagen von der Besitzgesellschaft.

Ziel: Haftungsabschirmung der wesentlichen Vermögenswerte. Was in der Besitzgesellschaft liegt, ist dem Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft entzogen.

Die steuerliche Treibfeder: Bei sachlicher und personeller Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft nimmt das Finanzamt an, dass beide als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Das hat weitreichende steuerliche Konsequenzen – gewerbliche Einfärbung der Besitzgesellschaft, Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen.

Risiko: Bei Aufgabe oder Beendigung der Betriebsaufspaltung – zum Beispiel durch Veräußerung oder Insolvenz der Betriebsgesellschaft – können stille Reserven in der Besitzgesellschaft aufgedeckt werden. Das ist die steuerliche Zeitbombe.

Rechtsgrundlage: Steuerrechtlich entwickelt; §§ 15, 16 EStG.

30. Mai 2026/von
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Geschäftsführung & Aufsichtsrat & Organhaftung & Corparate Gouvernan Gesellschaftsrecht

Besteuerung der KG

Die Kommanditgesellschaft ist steuerlich transparent – die KG selbst zahlt keine Einkommensteuer. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.

Komplementär vs. Kommanditist: Der Komplementär haftet unbeschränkt und ist typischerweise an der Geschäftsführung beteiligt. Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage – und nur wenn die Einlage nicht vollständig geleistet ist.

Gewerbsteuer: Die KG zahlt Gewerbesteuer. Diese kann auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden – nach dem pauschalen Verfahren des § 35 EStG. Ob die volle Anrechnung möglich ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

GmbH & Co. KG: Die häufigste KG-Variante im Mittelstand. Komplementär ist eine GmbH – dadurch Haftungsbeschränkung bei steuerlicher Transparenz. Komplex, aber flexibel.

Verlustausgleich: Verluste der KG werden den Gesellschaftern zugerechnet – können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden, aber nur im Rahmen des § 15a EStG (begrenzt auf die Einlage beim Kommanditisten).

Rechtsgrundlage: §§ 15, 15a EStG; § 35 EStG.

30. Mai 2026/von
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Gesellschafterstreit & Konflikt Gesellschaftsrecht

Auskunftsrecht des Gesellschafters

Jeder Gesellschafter hat das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren. Das ist nicht nur ein Soft Right – es ist ein einklagbares Recht.

§ 51a GmbHG gibt jedem Gesellschafter das Recht, von den Geschäftsführern Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen und in die Bücher und Schriften einzusehen.

Grenzen: Der Geschäftsführer kann die Auskunft nur verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Gesellschafter die Informationen für gesellschaftsfremde Zwecke verwenden wird – etwa um sie an Wettbewerber weiterzugeben. Diese Ausnahme ist eng.

Durchsetzung: Wird die Auskunft verweigert, kann der Gesellschafter auf Auskunft klagen – und bekommt in der Regel Recht. Das Gericht kann die Auskunft erzwingen.

Praxishinweis: Das Auskunftsrecht ist in Gesellschafterkonflikten häufig der erste Schritt. Wer weiß was in der Gesellschaft vorgeht, kann seine Rechte besser durchsetzen.

Rechtsgrundlage: § 51a GmbHG.

30. Mai 2026/von
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M&A & Transaktionen & Nachfolge Gesellschaftsrecht

Asset Deal

Beim Asset Deal werden nicht Anteile an einer Gesellschaft gekauft, sondern einzelne Vermögenswerte: Maschinen, Grundstücke, Verträge, Marken, Forderungen – was auch immer der Käufer haben will.

Vorteil für den Käufer: Er kauft nur das, was er will. Altlasten – unbekannte Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten, Steuerschulden – bleiben bei der Verkäuferin. Kein Durchgriff auf Verkäuferrisiken.

Nachteil: Jeder Übergang muss einzeln vollzogen werden. Grundstücke beim Notar, Forderungen durch Abtretung, Verträge durch Zustimmung der Gegenpartei (change of control). Das ist aufwändig – und bei Verträgen mit Zustimmungsvorbehalt unsicher.

In der Insolvenz: Fast immer Asset Deal – der Insolvenzverwalter verkauft die Masse, nicht die Gesellschaft. Der Käufer bekommt einen sauberen Schnitt, erhält aber auch keine Garantien in der üblichen Form.

Steuer: Beim Asset Deal erwirbt der Käufer Wirtschaftsgüter zum Kaufpreis – er kann sie abschreiben. Das ist steuerlich attraktiv. Beim Share Deal nicht.

Rechtsgrundlage: §§ 433, 453 BGB; §§ 398, 413 BGB (Forderungsabtretung).

30. Mai 2026/von
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