Due Diligence
Due Diligence ist die systematische Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf. Sie ist keine Option – sie ist Pflicht. Wer ohne Due Diligence kauft, kauft die Katze im Sack.
Bereiche: Legal DD (Verträge, Haftungsrisiken, Gesellschaftsstruktur, Litigation), Financial DD (Bilanz, Ertragslage, Cash Flow, Schulden), Tax DD (Steuerrisiken, Betriebsprüfungen), Commercial DD (Markt, Kunden, Wettbewerb), HR DD (Arbeitsverträge, Pensionen, Schlüsselpersonen).
In der Distressed-Situation: Weniger Zeit, weniger Daten, mehr Druck. Der Verkäufer – oder der Insolvenzverwalter – will schnell abschließen. Der Käufer muss trotzdem die kritischen Risiken identifizieren.
Ergebnis: Rote Flags führen zu Kaufpreisanpassungen, Freistellungen oder zum Abbruch. Wer die Due Diligence ernst nimmt, verhandelt besser.
Keine Garantien in der Insolvenz: Der Insolvenzverwalter gewährt in der Regel keine Garantien – alles was er wissen müssen hätte, hätte der Käufer durch Due Diligence herausfinden können. Deshalb: DD in der Insolvenz ist noch wichtiger als im Regelfall.
Rechtsgrundlage: §§ 442, 444 BGB (Gewährleistungsausschluss).
