Krisenfrüherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Pflicht, nicht Option
Seit 2021 haben Geschäftsführer eine neue Pflicht. Eine, die viele noch nicht kennen. Eine, die sie – soweit man das so sagen kann – kennen müssen. § 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsführer und Vorstände, ein Krisenfrüherkennungssystem zu unterhalten. Kontinuierlich. Nicht einmalig. Nicht „wenn es kritisch wird." “Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person […]
