StaRUG: Sanierung ohne Insolvenz – für wen das in Frage kommt

Sanierung ohne Insolvenz. Das klingt nach dem besten aller Welten. Manchmal ist es das – zumindest für die richtige Art von Unternehmen.

Was ist StaRUG?

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – kurz StaRUG – ist seit Januar 2021 in Kraft. Es ermöglicht eine Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Das Kernprinzip: Mehrheitsentscheidungen der Gläubiger können dissentierenden Minderheiten aufgezwungen werden. Ein „cram down" – Gläubiger, die nicht mitspielen wollen, können überstimmt werden. Das ist, ehrlich gesagt, ziemlich stark.

Für wen kommt StaRUG in Frage?

Für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind – noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet. Das ist der Zeitpunkt. Wer zu spät kommt, kann StaRUG nicht mehr nutzen.

Der Restrukturierungsplan kann umfassen: Forderungsschnitte, Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, Anpassung von Vertragslaufzeiten. Das alles – ohne Öffentlichkeit, ohne Insolvenzverfahren, ohne Stigma.

Die Grenzen

StaRUG ist kein Allheilmittel. Es funktioniert nicht bei operativen Problemen. Es funktioniert nicht wenn alle Gläubiger zusammen aufbegehren. Und es setzt voraus, dass das Unternehmen tatsächlich sanierungsfähig ist.

Aber für das richtige Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt ist StaRUG das schärfste Instrument im Sanierungskasten.

Rechtsgrundlage: StaRUG.

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