Öffentlich geförderte Schuldnerberatung (z.B. Diakonie, Caritas)

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Öffentliche Schuldnerberatung: kostenlos, kompetent, aber mit Wartezeiten. Zwei bis sechs Monate sind realistisch. Wer nicht warten kann – weil Fristen laufen oder der Druck groß ist – sollte die Wartezeit schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann als Grundlage für Beratungshilfe beim Anwalt dienen. Träger: Diakonie, Caritas, AWO, DRK, kommunale Stellen. Bescheinigungsbefugnis nach § 305 InsO. Rechtsgrundlage: § 305 InsO, BerHG.