Bescheinigung über das Scheitern des Schuldenbereinigungsversuchs
Kein Insolvenzantrag ohne Bescheinigung. Das ist die Regel. Die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ist die Eintrittskarte ins Verbraucherinsolvenzverfahren – ausgestellt von einem Anwalt oder einer anerkannten Beratungsstelle, die den Einigungsversuch begleitet hat. Inhaltlich muss sie das Scheitern dokumentieren, nicht nur bestätigen. Wer hier mit einer Formbescheinigung arbeitet, riskiert, dass das Gericht nachbessern lässt. Wer es richtig macht, hat den saubersten Einstieg ins Verfahren. Rechtsgrundlage: § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
