Privatinsolvenz
Privatinsolvenz ist kein Scheitern – es ist ein Werkzeug. Wer als Privatperson in der Schuldenfalle sitzt, kann diesen gesetzlichen Weg nutzen, um nach drei Jahren schuldenfrei zu sein. Mit Eröffnung des Verfahrens: Vollstreckungsschutz, kein Gläubigerkontakt mehr, geordneter Ablauf. Die Schulden werden am Ende durch Gerichtsbeschluss gelöscht. Egal wie viel, egal wie viele Gläubiger. Das Gesetz macht da keine Ausnahme. Rechtsgrundlagen: §§ 304 ff., 286 ff. InsO.
