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Schuldnerberatung: erste Anlaufstelle bei Überschuldung. Zwei Wege – kostenlose öffentliche Beratungsstellen (Wartezeiten beachten) oder anwaltliche Beratung über Beratungshilfe. Bescheinigungsbefugnis nach § 305 InsO haben beide. Für die professionelle Begleitung des Insolvenzverfahrens empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Rechtsgrundlage: § 305 InsO.