Beratungshilfe
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, hat trotzdem Anspruch auf Rechtsberatung – über die staatliche Beratungshilfe. Eigenanteil: 15 Euro. Den Rest zahlt der Staat. Klingt gut, funktioniert in der Praxis aber nicht immer reibungslos – viele Gerichte handhaben das zunehmend restriktiv. Trotzdem: Beantragen lohnt sich. Gerade in der Phase vor dem Insolvenzantrag, wenn es darum geht, den außergerichtlichen Einigungsversuch vorzubereiten, ist gute Beratung entscheidend.
