Schuldenbereinigungsplan, außergerichtlich
Vor dem Insolvenzantrag steht der Versuch, die Sache außergerichtlich zu regeln – das schreibt die Insolvenzordnung so vor. Das bedeutet: Sie legen Ihren Gläubigern einen Plan vor, wie Sie die Schulden bereinigen wollen. Raten, Quote, Nullplan – je nach dem, was realistisch ist. Scheitert das, und das tut es meistens, brauchen Sie eine offizielle Bescheinigung über das Scheitern. Erst dann geht es weiter zum Gericht. Klingt bürokratisch? Ist es ein bisschen. Aber es ist der notwendige erste Schritt – und wir begleiten Sie da durch.
