Regelinsolvenzverfahren
Regelinsolvenzverfahren – das Verfahren für Unternehmen und komplexe Fälle. Kein vereinfachter Ablauf, kein Schuldenbereinigungsplan, kein Treuhänder. Stattdessen: Insolvenzverwalter mit voller Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ab Eröffnung. Vorlaäufige Insolvenzverwaltung bereits im Prüfungsverfahren möglich. Gläubigerversammlung und -ausschuss mit echter Mitsprache. Der entscheidende Unterschied zum Verbraucherverfahren: mehr Verfahrenskomplexität, mehr Gläubigerrechte, weniger Schuldnerschutz. Rechtsgrundlagen: §§ 11 ff., 80 ff., 304 InsO.
