News

← Alle Begriffe

Eigenverwaltung bedeutet: Das Management bleibt. Kein externer Verwalter, stattdessen ein Sachwalter der überwacht. Das klingt gut – und ist es auch, wenn man es richtig vorbereitet. Seit 2021 sind die Anforderungen gestiegen: detaillierter Eigenverwaltungsplan, Finanzplanung, Sanierungskonzept. Wer unvorbereitet antritt, scheitert. Wer frühzeitig plant, hat echte Chancen auf ein selbstgesteuertes Verfahren. Rechtsgrundlagen: §§ 270 ff., 270a InsO.

author avatar
Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.