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Eigenverwaltung bedeutet: Das Management bleibt. Kein externer Verwalter, stattdessen ein Sachwalter der überwacht. Das klingt gut – und ist es auch, wenn man es richtig vorbereitet. Seit 2021 sind die Anforderungen gestiegen: detaillierter Eigenverwaltungsplan, Finanzplanung, Sanierungskonzept. Wer unvorbereitet antritt, scheitert. Wer frühzeitig plant, hat echte Chancen auf ein selbstgesteuertes Verfahren. Rechtsgrundlagen: §§ 270 ff., 270a InsO.