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Wer kein Geld hat, soll deshalb nicht auf seinen Neuanfang verzichten müssen. Die Verfahrenskostenstundung macht genau das möglich: Der Staat streckt die Kosten vor, das Verfahren läuft trotzdem. Rückzahlung erst später – und nur wenn es wirtschaftlich geht. Ein unterschätztes Instrument, das vielen die Tür zum Insolvenzverfahren erst aufmacht. Rechtsgrundlage: § 4a InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.