Verfahrenskostenstundung
Wer kein Geld hat, soll deshalb nicht auf seinen Neuanfang verzichten müssen. Die Verfahrenskostenstundung macht genau das möglich: Der Staat streckt die Kosten vor, das Verfahren läuft trotzdem. Rückzahlung erst später – und nur wenn es wirtschaftlich geht. Ein unterschätztes Instrument, das vielen die Tür zum Insolvenzverfahren erst aufmacht. Rechtsgrundlage: § 4a InsO.
