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Lohnpfändung: PfÜB zum Arbeitgeber, der pfändbare Anteil geht direkt an den Gläubiger. Der Arbeitgeber weiß Bescheid – das ist für viele Schuldner der eigentlich unangenehme Teil. Mit Insolvenzantrag: § 89 InsO stoppt alle Einzelvollstreckungen sofort. Pfändungen aus dem letzten Monat vor Antragstellung? § 88 InsO macht sie unwirksam. Wer eine Lohnpfändung hat und Insolvenz erwägt: Eigenantrag stellen und den Stopp auslösen. Rechtsgrundlagen: §§ 850 ff. ZPO, §§ 88, 89 InsO.