Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Kontopfändung ohne P-Konto: Das Konto ist eingefroren, nichts geht mehr. Mit P-Konto: Der Grundfreibetrag ist geschützt, das Leben läuft weiter. Die Umwandlung läuft über die Bank, per Antrag – ein Anspruch darauf besteht. Wer Kinder hat oder Sozialleistungen erhält, kann den Freibetrag per Bescheinigung erhöhen lassen. Ein einfaches Mittel mit großer Wirkung. Rechtsgrundlage: § 850k ZPO.
