Lottogewinn in der Insolvenz
Lottogewinn während der Insolvenz: melden, alles in die Masse. Keine Halbierungsregel. Wer schweigt, verliert möglicherweise die Restschuldbefreiung. Die Kehrseite: Ein großer Gewinn kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Rechtsgrundlage: § 35 InsO.
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