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Kündigung wegen Insolvenz: grundsätzlich unwirksam. Kein anerkannter Kündigungsgrund. Arbeitgeber erfährt es durch den PfÜB des Treuhänders – das lässt sich nicht vermeiden. Keine allgemeine Anzeigepflicht. Ausnahmen: öffentlicher Dienst, Vertrauensberufe mit Zugang zu fremden Geldern. Dort Einzelfall prüfen. Wer gekündigt wird wegen Insolvenz: Arbeitsrecht checken, Klage erwägen. Rechtsgrundlagen: KSchG, § 241 Abs. 2 BGB.