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Insolvenzanfechtung ist die rechtliche Zeitmaschine des Insolvenzverwalters – er greift zurück, holt sich, was weggegeben wurde, und führt es der Masse zu. Bis zu zehn Jahre rückwirkend bei vorsätzlicher Benachteiligung. Das trifft Gläubiger, die kurz vor der Insolvenz noch Geld bekommen haben, Familienangehörige, die beschenkt wurden, und Geschäftspartner, die bevorzugt bedient wurden. Wer Zahlungen aus dem Umfeld einer Insolvenz erhalten hat, sollte das rechtlich prüfen lassen. Rechtsgrundlagen: §§ 129 ff. InsO.