Abtretungserklärung
Wer Restschuldbefreiung will, muss drei Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten – das ist die Abtretungserklärung, und sie ist Teil des Insolvenzantrags. Klingt nach viel, ist aber berechenbar: Was unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, bleibt bei Ihnen. Den Rest verwaltet der Insolve und verteilt ihn an die Gläubiger. Sechs Jahre, dann ist die Sache durch. Gesetzliche Grundlage: § 287 Abs. 2 InsO.
