Handelsregister
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis aller Kaufleute und Handelsgesellschaften in Deutschland. Es wird beim zuständigen Amtsgericht geführt – seit 2007 elektronisch und online abrufbar.
Was eingetragen wird: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis, Prokuristen, Änderungen, Auflösung, Insolvenz. Was nicht eingetragen ist, ist Dritten gegenüber grundsätzlich nicht wirksam – das ist das Prinzip der negativen Publizität.
Öffentlicher Glaube: Wer auf den Inhalt des Handelsregisters vertraut, ist geschützt – auch wenn der tatsächliche Stand abweicht. Das ist die positive Publizität. Wer eine GmbH kauft und sich nicht im Register erkundigt, verliert diesen Schutz.
Abteilungen: HRA (Kaufleute und Personengesellschaften), HRB (Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, UG). Jede Gesellschaft hat eine eindeutige Nummer – HRB 12345 bei der zuständigen Kammer.
Zugang: Über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) kostenlos einsehbar. Vollständige Dokumente gegen Gebühr.
Rechtsgrundlage: §§ 8 ff. HGB; Handelsregisterverordnung (HRV).
