Holding
Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält – und nichts anderes tut. Sie ist kein eigenständiger Rechtstyp, sondern eine Funktion: Dachgesellschaft, Verwaltungsgesellschaft, Zwischenholding.
Warum eine Holding? Erstens: Haftungsabschirmung. Das operative Risiko liegt in der Tochtergesellschaft. Die Holding-Ebene ist nicht unmittelbar betroffen, wenn das operative Geschäft in Schwierigkeiten gerät.
Zweitens: Steuerliche Vorteile. Dividenden von Tochtergesellschaften sind bei der Holding weitgehend steuerfrei (§ 8b Körperschaftsteuergesetz). Gewinne können in der Holding geparkt und reinvestiert werden.
Drittens: Flexibilität bei der Nachfolge und bei M&A. Wer Anteile an einer Tochter veräußert, tut das auf Holding-Ebene – steuerlich häufig effizienter.
Gestaltungshinweis: Eine Holding macht Sinn – aber sie eröffnet auch neue Risiken. Insbesondere die Absicherung von Darlehen zwischen Holding und Tochter in der Krise, die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz und die steuerliche Behandlung von Verlustvorträgen bedürfen sorgfältiger Planung.
Rechtsgrundlage: § 8b Körperschaftsteuergesetz; allgemeines Gesellschaftsrecht.
