GmbH-Gründung
Eine GmbH gründen ist kein Hexenwerk. Aber wer es falsch macht, zahlt doppelt – spätestens wenn die Satzung nicht passt oder das Stammkapital nicht stimmt.
Die Schritte: Gesellschaftsvertrag beurkunden (Notar), Stammkapital einzahlen (mindestens 12.500 Euro), Anmeldung zum Handelsregister, Eintragung. Bis zur Eintragung: Vorgesellschaft, die bereits handeln kann – aber die Gründer haften persönlich.
Mustervotum: Das GmbHG bietet eine vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll – für maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Schnell und günstig. Aber: Das Musterprotokoll ist starr. Wer individuelle Regelungen braucht – Vinkulierung, Einziehungsklauseln, Mehrheitserfordernisse – muss eine individuelle Satzung aufsetzen.
Grundung durch eine Person: Eine Einpersonen-GmbH ist möglich. Der Alleingesellschafter ist dann auch häufig Alleingeschäftsführer. Besonderheit: Rechtsgeschäfte zwischen GmbH und Alleingesellschafter bedürfen der Schriftform.
Kosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren, ggf. Beraterkosten. Gesamt: je nach Aufwand zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
Rechtsgrundlage: §§ 1 ff. GmbHG.
