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Eine GmbH gründen ist kein Hexenwerk. Aber wer es falsch macht, zahlt doppelt – spätestens wenn die Satzung nicht passt oder das Stammkapital nicht stimmt.

Die Schritte: Gesellschaftsvertrag beurkunden (Notar), Stammkapital einzahlen (mindestens 12.500 Euro), Anmeldung zum Handelsregister, Eintragung. Bis zur Eintragung: Vorgesellschaft, die bereits handeln kann – aber die Gründer haften persönlich.

Mustervotum: Das GmbHG bietet eine vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll – für maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Schnell und günstig. Aber: Das Musterprotokoll ist starr. Wer individuelle Regelungen braucht – Vinkulierung, Einziehungsklauseln, Mehrheitserfordernisse – muss eine individuelle Satzung aufsetzen.

Grundung durch eine Person: Eine Einpersonen-GmbH ist möglich. Der Alleingesellschafter ist dann auch häufig Alleingeschäftsführer. Besonderheit: Rechtsgeschäfte zwischen GmbH und Alleingesellschafter bedürfen der Schriftform.

Kosten: Notarkosten, Handelsregistergebühren, ggf. Beraterkosten. Gesamt: je nach Aufwand zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Rechtsgrundlage: §§ 1 ff. GmbHG.

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