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Das Transparenzregister ist ein Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Trusts und anderen Vereinigungen eingetragen werden müssen. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wirtschaftlich Berechtigter: Wer mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte direkt oder indirekt hält, oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt. Das Konzept durchdringt Unternehmensstrukturen – auch Tochtergesellschaften müssen die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Muttergesellschaft angeben.

Eintragungspflicht: Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen – oder nachweisen, dass die Angaben bereits aus dem Handelsregister ersichtlich sind (Fiktion).

Seit 2021: Das Transparenzregister ist vom sogenannten Auffangregister zu einem Vollregister geworden. Die Fiktion gilt nicht mehr. Jedes Unternehmen muss aktiv eintragen.

Sanktionen: Geldbussen bis zu 150.000 Euro pro Verstoß. Höhere Bussätze bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen.

Rechtsgrundlage: Geldwäschegesetz (GwG); §§ 18 ff. GwG.

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