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Mit dem Eröffnungsbeschluss ist es offiziell: Das Insolvenzverfahren läuft. Das Gericht setzt Uhrzeit und Datum fest, benennt den Insolvenzverwalter und macht den Beschluss öffentlich. Aus diesem Zeitpunkt folgt eine wichtige Konsequenz: Der Schuldner darf ab sofort nicht mehr über sein Vermögen verfügen – das übernimmt der Verwalter. Wer als Gläubiger oder Beteiligter schnell reagieren will, sollte diesen Zeitpunkt im Blick haben. Rechtsgrundlage: § 27 InsO.