News

← Alle Begriffe

Mit dem Eröffnungsbeschluss ist es offiziell: Das Insolvenzverfahren läuft. Das Gericht setzt Uhrzeit und Datum fest, benennt den Insolvenzverwalter und macht den Beschluss öffentlich. Aus diesem Zeitpunkt folgt eine wichtige Konsequenz: Der Schuldner darf ab sofort nicht mehr über sein Vermögen verfügen – das übernimmt der Verwalter. Wer als Gläubiger oder Beteiligter schnell reagieren will, sollte diesen Zeitpunkt im Blick haben. Rechtsgrundlage: § 27 InsO.

author avatar
Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.