Es ist nicht immer Kopf oder Zahl. Das Arbeitsrecht bietet zahllosen Möglichkeiten – genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Sie funktionieren, solange beide Seiten das wollen — und werden kompliziert, sobald eine Seite es nicht mehr tut. Kündigungen, Abfindungen, Führungskräfteverträge, Betriebsübergänge: Das Arbeitsrecht schützt beide Seiten, aber es bevorzugt niemanden automatisch.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer Arbeitsverhältnisse sorgfältig gestaltet, hat im Streitfall die besseren Karten. Wer wartet bis es brennt, zahlt meistens drauf.
Arbeitgeber
Wer Mitarbeiter beschäftigt, trägt arbeitsrechtliche Verantwortung an vielen Stellen: beim Arbeitsvertrag, bei der Zeiterfassung, bei der Abmahnung und — im Streitfall — bei der Kündigung. Wir gestalten Verträge, die im Streitfall halten, und vertreten Sie, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden muss.
Zur Personalplanung — Vertragsgestaltung, Kurzarbeit, Sozialplan und Stellenabbau — siehe unsere Beratung zur Personalplanung.
Arbeitnehmer
Auch als Angestellter sind Sie nicht automatisch die schwächere Seite — vorausgesetzt, Sie kennen Ihre Rechte. Die häufigsten Situationen im Überblick:
Führungskräfte und Geschäftsführer
Für Geschäftsführer und Vorstände gilt das Arbeitsrecht im engeren Sinne meist nicht — die Themen sind trotzdem da: Anstellungsvertrag, Abberufung, Abfindung, Wettbewerbsverbote und D&O-Versicherung. Wir arbeiten hier eng mit unserer gesellschaftsrechtlichen Praxis zusammen.
Unternehmensübergang und Nachfolge
Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und die Nachfolgeplanung berühren fast immer bestehende Arbeitsverhältnisse — mit eigenen Fristen, Unterrichtungspflichten und Haftungsrisiken. Wir beraten Sie, bevor daraus ein Streit wird.
