Es ist nicht immer Kopf oder Zahl. Das Arbeitsrecht bietet zahllosen Möglichkeiten – genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten.

ARBEITSRECHT

Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Sie funktionieren, solange beide Seiten das wollen — und werden kompliziert, sobald eine Seite es nicht mehr tut. Kündigungen, Abfindungen, Führungskräfteverträge, Betriebsübergänge: Das Arbeitsrecht schützt beide Seiten, aber es bevorzugt niemanden automatisch.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer Arbeitsverhältnisse sorgfältig gestaltet, hat im Streitfall die besseren Karten. Wer wartet bis es brennt, zahlt meistens drauf.

Wer Mitarbeiter beschäftigt, trägt arbeitsrechtliche Verantwortung an vielen Stellen: beim Arbeitsvertrag, bei der Zeiterfassung, bei der Abmahnung und — im Streitfall — bei der Kündigung. Wir gestalten Verträge, die im Streitfall halten, und vertreten Sie, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden muss.

Zur Personalplanung — Vertragsgestaltung, Kurzarbeit, Sozialplan und Stellenabbau — siehe unsere Beratung zur Personalplanung.

Für Geschäftsführer und Vorstände gilt das Arbeitsrecht im engeren Sinne meist nicht — die Themen sind trotzdem da: Anstellungsvertrag, Abberufung, Abfindung, Wettbewerbsverbote und D&O-Versicherung. Wir arbeiten hier eng mit unserer gesellschaftsrechtlichen Praxis zusammen.

Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und die Nachfolgeplanung berühren fast immer bestehende Arbeitsverhältnisse — mit eigenen Fristen, Unterrichtungspflichten und Haftungsrisiken. Wir beraten Sie, bevor daraus ein Streit wird.