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Abmahnung erhalten – und nun? Was wirklich zählt

Titelbild: Abmahnung erhalten – und nun? Was wirklich zählt

Eine Abmahnung ist kein Bußgeldbescheid und kein Urteil – sie ist eine Warnung. Und trotzdem kann sie erhebliche Konsequenzen haben, wenn man falsch damit umgeht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Abmahnung erhalten, stehen oft vor der Frage: Soll ich widersprechen? Soll ich schweigen? Und was passiert, wenn ich gar nichts tue? Was wirklich zählt, ist die richtige Reaktion in den ersten Tagen nach Erhalt der Abmahnung.

Was ist eine Abmahnung rechtlich?

Rechtlich ist die Abmahnung eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, in der ein konkretes Fehlverhalten gerügt und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – in der Regel eine Kündigung – angedroht werden. Sie ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn das gerügte Verhalten grundsätzlich abmahnungsfähig ist und keine außergewöhnliche Pflichtverletzung vorliegt.

Anforderungen an den Inhalt einer Abmahnung

Besonders wichtig: Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret und nachvollziehbar beschreiben. Pauschale Vorwürfe wie „Sie sind häufig unkonzentriert" oder „Ihre Arbeitsleistung ist unzureichend" genügen den rechtlichen Anforderungen nicht. Fehlt es an dieser Bestimmtheit, ist die Abmahnung unwirksam – auch wenn sie in der Personalakte verbleibt.

Gegendarstellung und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen. Das sollte wohlüberlegt und sachlich formuliert sein, denn eine emotionale oder unstrukturierte Gegendarstellung kann im Nachhinein mehr schaden als nutzen. Daneben besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, etwa wenn die Abmahnung inhaltlich unrichtig oder formell fehlerhaft ist.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht den Fehler machen, das Schreiben achtlos zu den Akten zu legen. Die arbeitsrechtliche Wirkung entfaltet sich im Ernstfall – und dann zählt jedes Detail.

Gerrit Richter, Rechtsanwalt | mh anwälte Frankfurt

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Gerrit Richter Rechtsanwalt, Geschäftsführer
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht der Unternehmen und Arbeitsrecht für Führungskräfte.
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