Unterhaltspflichten in der Insolvenz

← Alle Begriffe

Insolvenz befreit nicht vom Unterhalt. Laufende Unterhaltspflichten: Masseverbindlichkeiten, vorrangig. Unterhaltsschulden aus der Vergangenheit: Insolvenzforderungen, anzumelden. Pfändungsfreigrenze steigt mit jeder unterhaltsberechtigten Person. Wer absichtlich keinen Unterhalt gezahlt hat, bleibt auf diesen Schulden sitzen – Restschuldbefreiung löscht sie nicht. § 302 Nr. 1 InsO. Rechtsgrundlagen: §§ 38, 53 InsO, § 850c ZPO, § 302 InsO.