Neuerwerb
Was du während des Verfahrens verdienst oder erbst, gehört zur Masse. Gleichzeitig: Wer neue Schulden macht, schafft Neugläubiger – die kaum eine Chance haben, ihr Geld zu sehen. Fazit: Im laufenden Verfahren keine neuen Verbindlichkeiten eingehen. Rechtsgrundlage: § 35 InsO.
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