Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren ist kein Scheiterhaufen – es ist ein geordneter Prozess. Ziel: alle Gläubiger gleichmäßig befriedigen und für natürliche Personen den Weg zur Restschuldbefreiung ebnen. Zwei Varianten: Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen, Regelinsolvenz für Unternehmen. Mit echten Auswegoptionen. Rechtsgrundlage: §§ 11 ff. InsO.
