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Insolvenzreife ist der Moment, ab dem die Uhr läuft – und zwar für den Geschäftsführer persönlich. Drei Wochen, dann muss der Antrag gestellt sein. Wer das verschleppt, haftet. Strafrechtlich, zivilrechtlich, persönlich. Keine Schonfrist, kein ‚mal abwarten‘. Wer frühzeitig zu uns kommt, hat noch echte Handlungsoptionen. Rechtsgrundlage: § 15a InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.