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Inkasso: private Forderungseinziehung, keine staatliche Macht, keine Vollstreckungsbefugnis. Gebühren gesetzlich begrenzt – viele Schreiben enthalten überhöhte Forderungen. Ab Insolvenzeröffnung: Forderungsanmeldung beim Treuhänder, Direktkontakt unzulässig. Wer Inkassobriefe bekommt: prüfen, ob Forderung berechtigt und Höhe korrekt. Im Zweifel Schuldnerberatung. Rechtsgrundlage: § 10 RDG, RVG.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.