Gläubigerversammlung
In der Gläubigerversammlung sitzt die Macht. Alle Gläubiger kommen zusammen, das Gericht leitet die Sitzung, und es werden echte Entscheidungen getroffen – über Verwertung, Insolvenzplan, manchmal auch über den Verwalter selbst. Stimmrecht hat, wer Forderungen hat – und zwar proportional zur Forderungshöhe. Wer als Schuldner oder Beteiligter weiß, wie diese Versammlung läuft, ist klar im Vorteil. Rechtsgrundlage: §§ 74 ff. InsO.
