Treuhänder (veraltet – heute: Insolvenzverwalter)

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Im Privatinsolvenzverfahren ist der Treuhänder dein zentraler Ansprechpartner auf Verwalterseite. Er übernimmt die Masse, verteilt sie an die Gläubiger und begleitet das Verfahren durch die Wohlverhaltensphase. Weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter – aber dennoch eine wichtige Funktion. Wer ihn ignoriert oder seine Meldepflichten gegenüber dem Treuhänder vernachlässigt, riskiert die Restschuldbefreiung. Rechtsgrundlagen: §§ 292 f., 313 InsO.