Selbständigkeit in der Insolvenz
Selbständig und insolvent – kein Widerspruch, aber ein Sonderweg. Das Einkommen aus der Tätigkeit fließt in die Masse. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner zahlen, als würde er ein angemessenes Dienstverhältnis ausüben – also einen fiktiven Betrag, der sich an einem vergleichbaren Angestellten orientiert. Wer das nicht kennt, unterschätzt seine Verpflichtungen. Wer das kennt, kann es einplanen. Rechtsgrundlagen: §§ 35, 295 Abs. 2 InsO.
