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Selbständig und insolvent – kein Widerspruch, aber ein Sonderweg. Das Einkommen aus der Tätigkeit fließt in die Masse. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner zahlen, als würde er ein angemessenes Dienstverhältnis ausüben – also einen fiktiven Betrag, der sich an einem vergleichbaren Angestellten orientiert. Wer das nicht kennt, unterschätzt seine Verpflichtungen. Wer das kennt, kann es einplanen. Rechtsgrundlagen: §§ 35, 295 Abs. 2 InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.