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Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ermöglicht es einem Unternehmen, sich unter gerichtlichem Schutz zu sanieren, ohne die Kontrolle zu verlieren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und erarbeitet innerhalb von bis zu drei Monaten einen Insolvenzplan. Voraussetzung ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist — das Verfahren setzt frühzeitiges Handeln voraus. Ein wesentlicher Vorteil: Der Schuldner kann den Sachwalter selbst vorschlagen und behält damit mehr Einfluss auf den Prozess als in der klassischen Insolvenz.