Business Judgment Rule
Unternehmerische Entscheidungen dürfen schiefgehen. Das ist der Kern der Business Judgment Rule: Nicht jeder Verlust ist eine Pflichtverletzung.
Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen: eine unternehmerische Entscheidung (keine Rechtspflicht), angemessene Information als Grundlage, Handeln zum Wohl der Gesellschaft, kein Interessenkonflikt und keine sachfremden Einflüsse. Fehlt eine davon, greift der sichere Hafen nicht.
Entwickelt wurde die Regel über § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG; auf die GmbH ist sie übertragbar.
Wo sie nicht gilt: Auf Legalitätspflichten ist sie nie anwendbar. Bei Insolvenzantrag, Kapitalerhaltung, Steuern und Sozialabgaben gibt es kein unternehmerisches Ermessen, das schützen könnte.
Der praktische Haken: Die Beweislast. Die Gesellschaft muss nur Schaden und Verursachung darlegen – dass Sie pflichtgemäß und ausreichend informiert entschieden haben, müssen Sie beweisen. Was nicht dokumentiert ist, existiert im Prozess nicht.
Rechtsgrundlage: § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG (analog für die GmbH), § 43 GmbHG.
