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SCHUFA-Eintrag bei Insolvenz – unvermeidlich, aber zeitlich begrenzt. Eröffnung: negativer Eintrag. Restschuldbefreiung erteilt: drei Jahre Löschfrist. Danach sauber. In der Praxis rund sechs Jahre Gesamtbelastung. Die SCHUFA ist keine Behörde – ihre Einträge sind anfechtbar wenn sie unrichtig sind. Wer auf saubere SCHUFA angewiesen ist, muss den Zeitplan kennen und planen.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.