SCHUFA und Insolvenz
SCHUFA-Eintrag bei Insolvenz – unvermeidlich, aber zeitlich begrenzt. Eröffnung: negativer Eintrag. Restschuldbefreiung erteilt: drei Jahre Löschfrist. Danach sauber. In der Praxis rund sechs Jahre Gesamtbelastung. Die SCHUFA ist keine Behörde – ihre Einträge sind anfechtbar wenn sie unrichtig sind. Wer auf saubere SCHUFA angewiesen ist, muss den Zeitplan kennen und planen.
