← Alle Begriffe

Der Sachwalter ist der Kontrolleur der Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt am Steuer – aber nicht unkontrolliert. Er überwacht Zahlungen, prüft die wirtschaftliche Lage, hat Anfechtungsrechte und Anzeigepflichten gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss. Eine gut vorbereitete Eigenverwaltung macht ihn zum Partner, nicht zum Problem. Rechtsgrundlagen: §§ 270c, 274 InsO.