Mittelstandsbauch
Der Mittelstandsbauch ist kein offizieller Steuerbegriff – aber ein Begriff der Praxis für ein reales Problem: Der Einkommensteuertarif steigt in Deutschland bei Einkommen zwischen etwa 15.000 und 60.000 Euro besonders steil an. Wer in diesem Bereich liegt, zahlt überproportional hohe Grenzsteuersätze.
Der Effekt: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der das Gehalt und die Gewinnausschüttung aus seiner GmbH als Einkommen versteuert, kann in diesen Bereich fallen und Grenzsteuersätze von 42% erreichen – ohne zu den Spitzenverdienern zu gehören.
Warum er entsteht: Der deutsche Einkommensteuertarif ist als Progressionskurve gestaltet, nicht als Stufenmodell. Die Kurve ist im Mittelstandsbereich besonders steil – daher der Name.
Gestaltungsoptionen: Verteilung von Einnahmen auf mehrere Jahre, Nutzung von Sonderausgaben und Abzugsbeträgen, Vergleich GmbH-Besteuerung vs. Einzelunternehmer, Splitting mit dem Ehepartner.
Politisch: Der Mittelstandsbauch ist seit Jahren politisch diskutiert. Eine strukturelle Korrektur des Steuertarifs ist bisher nicht erfolgt.
Rechtsgrundlage: § 32a EStG (Einkommensteuertarif).
