Körperschaftsteuer (KSt)
Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer der GmbH. Sie beträgt 15% des zu versteuernden Einkommens – zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt je nach Gewerbesteuerhebesatz typischerweise bei 28–30%.
Besteuerungsgegenstand: Das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Verdeckte Gewinnausschüttungen – also Leistungen der GmbH an Gesellschafter zu nicht marktüblichen Konditionen – werden dem Einkommen hinzugerechnet.
Verlustverrechnung: Verluste können mit Gewinnen vergangener (Verlustrücktrag) oder zukünftiger Jahre (Verlustvortrag) verrechnet werden. Aber: Die Mindestbesteuerung begrenzt die Nutzung auf 60% des Gewinns über 1 Mio. Euro. Der Rest bleibt steuerpflichtig – der sogenannte Zinsvortrag.
Unternehmenskauf: Beim Share Deal übernimmt der Käufer auch die steuerliche Geschichte der GmbH – Verlustvorträge, offene Betriebsprüfungen, latente Steuern. Das ist ein wesentlicher Prüfpunkt in der Tax Due Diligence.
Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz (KöStG).
