Kapitalertragsteuer (KapESt)
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge – also auf Gewinnausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter. Sie beträgt 25% zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer.
Funktionsweise: Die GmbH behält die Steuer bei der Ausschüttung ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der Gesellschafter erhält den Nettobetrag.
Abgeltungswirkung für Privatpersonen: Für Gesellschafter, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und weniger als 1% halten, ist die KapESt abgeltend – keine weitere Einkommensteuer. Für Gesellschafter mit mehr als 1% oder mit Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren – 60% der Ausschüttung sind steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz.
Bei Kapitalgesellschaften als Gesellschafter: Ausschüttungen an eine Holding-GmbH sind zu 95% steuerfrei (§ 8b KöStG). Das ist einer der zentralen steuerlichen Vorteile der Holdingstruktur.
Rechtsgrundlage: §§ 43 ff. EStG; § 8b KöStG.
